Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Dienstleistungen Stefan Bartenbach
Anschrift: Sanddornweg 12, 50765 Köln
E-Mail-Kontakt: [email protected] | [email protected]
Geltend für die Marke: Bartenbach Fensterreinigung (sowie zugehörige haushaltsnahe Dienstleistungen von Stefan Bartenbach).
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen im Bereich der professionellen Fenster-, Glas- und Rahmenreinigung von Dienstleistungen Stefan Bartenbach.
(2) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern gemäß § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern gemäß § 14 BGB. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
§ 2 Vertragspartner
Auftragnehmer: Dienstleistungen Stefan Bartenbach, Inhaber: Stefan Bartenbach, Sanddornweg 12, 50765 Köln. Auftraggeber: Der jeweilige Kunde (Privathaushalte, Senioren, pflegende Angehörige oder Unternehmen).
§ 3 Leistungsumfang und Reinigungsarten
Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen auf Basis einer individuellen Vereinbarung oder eines Angebots. Das Leistungsspektrum der Glasreinigung umfasst insbesondere:
- Glas Standardreinigung: Reinigung der reinen Glasflächen von normalen Verschmutzungen.
- Glas Intensivreinigung: Tiefenreine Glasreinigung inkl. Nutzung von Glasschabern und optischer Versiegelung.
- Premium All-Inclusive Paket: Umfassende Reinigung von Glas (innen/außen), Fensterrahmen, Fensterfalzen (Innenkanten) und feuchtes Abwischen der Fensterbänke.
- Dach- / Überkopfverglasung: Reinigung von Wintergärten, Terrassendächern und Dachfenstern.
- Bauendreinigung / Spezialreinigung: Entfernung von hartnäckigen Bauresten wie Zementschleier, Farbe, Putz oder Kleberesten mittels Spezialklingen.
- Zusatzleistungen: Reinigung von Rollläden, Raffstores, Insektenschutzgittern und Glasbrüstungen nach Absprache.
§ 4 Ausgeschlossene Leistungen und Arbeitssicherheit
(1) Gefährliche, unzumutbare oder nicht sicher zugängliche Arbeiten können vor Ort abgelehnt oder abgebrochen werden. Dazu gehören insbesondere Arbeiten mit erheblicher Absturzgefahr (z. B. ungesicherte, nicht begehbare Glasdächer) oder Arbeiten, die den Einsatz von Spezialmaschinen erfordern, welche vorab nicht vereinbart wurden.
(2) Die Reinigung von Fassaden oder Mauerwerk rund um das Fenster ist nicht Bestandteil der Glasreinigung, sofern nicht explizit anders vereinbart.
§ 5 Vertragsabschluss und Angebotserstellung
(1) Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots (z. B. der Auswahl eines von drei Reinigungspaketen) in Textform (per E-Mail, WhatsApp, SMS) oder durch mündliche Vereinbarung mit anschließender Durchführung zustande.
(2) Angebote basieren auf den Angaben (und Fotos) des Kunden bezüglich Fensteranzahl, Art und Zugänglichkeit. Stellt sich vor Ort heraus, dass die Angaben massiv abweichen (z. B. Kastenfenster statt Standardfenster), behält sich der Auftragnehmer eine Preisanpassung vor.
§ 6 Abrechnung über Pflegekassen (SGB XI) bei haushaltsnahen Dienstleistungen
(1) Für Senioren und Pflegebedürftige (ab Pflegegrad 1) kann die Fensterreinigung als anerkannte haushaltsnahe Dienstleistung über die gesetzlichen Budgets der Pflegeversicherung (SGB XI) abgerechnet werden.
(2) Abrechenbare Budgets sind insbesondere der monatliche Entlastungsbetrag von 125,00 EUR (§ 45b SGB XI) oder der Umwandlungsanspruch (§ 45a SGB XI). (3) Bei der Erstinanspruchnahme für Pflegekassen-Kunden ist eine gesetzlich vorgeschriebene Datenaufnahme (Onboarding) notwendig. Hierfür wird eine einmalige Systemanlage-Pauschale von 38,00 EUR berechnet, welche ebenfalls mit der Pflegekasse verrechenbar ist.
§ 7 Preise, Zuschläge und Aufwendungen
(1) Sofern kein Pauschalpreis vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung nach den aktuellen Stundenverrechnungssätzen der jeweiligen Reinigungsart.
(2) Erschwerniszuschläge: Für zeitintensive Fensterarten oder schwer zugängliche Bereiche gelten feste Aufschläge (z. B. + 50 % für Sprossenfenster, + 100 % für Kasten/Doppelfenster, + 10 % für erschwerte Zugänglichkeit).
(3) Ist für die Reinigung die Anmietung eines Hubsteigers / einer Hebebühne notwendig, werden die Mietkosten 1:1 zzgl. einer vertraglich vereinbarten Handling-Pauschale (in der Regel 15 %) an den Kunden weiterberechnet.
§ 8 Zahlungsbedingungen
(1) Privatkunden zahlen, sofern keine Direktabrechnung mit der Pflegekasse erfolgt, per Überweisung, Barzahlung gegen Quittung oder per EC-/Kreditkarte über ein mobiles Kartenzahlungssystem direkt nach Leistungserbringung.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
§ 9 Fahrtkosten und Logistik
Fahrtkosten sowie eine eventuelle Rüst-/Aufbaupauschale für Leitern und Equipment werden zusätzlich zu den reinen Arbeitswerten erhoben und im Angebot transparent ausgewiesen.
§ 10 Mitwirkungspflichten des Kunden (Freiräumen der Fensterbänke)
(1) Der Kunde stellt sicher, dass dem Mitarbeiter zum vereinbarten Termin freier Zugang zu den zu reinigenden Fenstern gewährt wird.
(2) Fensterbänke und Zugänge: Innenliegende Fensterbänke sind vom Kunden vor Beginn der Reinigung von Pflanzen, Dekorationen und sonstigen Gegenständen freizuräumen.
(3) Sind die Fensterbänke bei Ankunft nicht abgeräumt und muss der Auftragnehmer diese Arbeit übernehmen, um die Fensterreinigung durchführen zu können, wird eine Rüstzeit-Pauschale in Höhe von 10,00 EUR netto pro betroffenem Raum berechnet.
§ 11 Wetterbedingungen (Höhere Gewalt)
(1) Die Fensterreinigung findet grundsätzlich auch bei Regen statt. Normaler Niederschlag beeinträchtigt das sofortige Abziehen der Scheiben und das Reinigungsergebnis nicht und stellt keinen Stornierungsgrund dar.
(2) Bei extremen Wetterlagen, die die Arbeitssicherheit gefährden (Sturm, Orkan, starker Hagel, Eisglätte, starkes Gewitter), hat der Auftragnehmer das Recht, den Termin kurzfristig abzusagen und einen kostenfreien Ersatztermin zu vereinbaren.
§ 12 Stornierungen und Terminabsagen
(1) Absagen durch den Kunden müssen in Textform (E-Mail oder WhatsApp) erfolgen.
(2) Für vereinbarte Termine gilt folgende Regelung:
- Bis 48 Stunden vor Terminbeginn: kostenfreie Stornierung.
- Zwischen 24 und 48 Stunden vor Terminbeginn: Es können 50 % des vereinbarten Auftragswerts (bei Stundenlohn basierend auf der Schätzung) in Rechnung gestellt werden.
- Unter 24 Stunden vor Terminbeginn oder bei Nichterscheinen/fehlendem Zugang: Es können 100 % des vereinbarten Auftragswerts berechnet werden.
§ 13 Gewährleistung und Reklamationen
(1) Der Kunde hat die erbrachten Reinigungsleistungen unmittelbar nach Beendigung zu prüfen.
(2) Etwaige Mängel (z. B. Schlieren, ausgelassene Stellen) müssen dem Auftragnehmer innerhalb von 24 Stunden nach Leistungserbringung in Textform (ideal mit Foto) gemeldet werden. Spätere Reklamationen, die auf zwischenzeitliche Witterungseinflüsse (neuer Staub, Regen) zurückzuführen sein könnten, werden nicht anerkannt.
(3) Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer das Recht und die Pflicht zur kostenfreien Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist.
§ 14 Haftung und Kratzer im Glas
(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Für sonstige Schäden (z. B. Sachschäden) haftet er nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, abgedeckt durch die Betriebshaftpflichtversicherung.
(2) Vorschäden: Bei der Bauendreinigung oder Intensivreinigung (Einsatz von Glasschabern) können unter Umständen bereits vorhandene, aber durch den Schmutz verdeckte Kratzer im Glas sichtbar werden. Der Auftragnehmer haftet nicht für derartige Vorschäden. Wird der Einsatz eines Glasschabers zur Schmutzentfernung notwendig, erfolgt dies fachgerecht; das Risiko für das Sichtbarwerden verdeckter Mängel trägt der Kunde.
§ 15 Datenschutz
Personenbezogene Daten (Name, Adresse, Bilder der Immobilie zur Angebotserstellung) werden unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich zur Auftragsabwicklung und Rechnungsstellung (bzw. Abrechnung mit den Pflegekassen) verarbeitet. Verantwortliche Stelle: Dienstleistungen Stefan Bartenbach, Sanddornweg 12, 50765 Köln.
§ 16 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen (z. B. Buchung per WhatsApp/E-Mail) ein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht zu.
(2) Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass die Fensterreinigung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen soll (z. B. bei kurzfristiger Terminvereinbarung), erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, sobald die Leistung vollständig erbracht wurde.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht. Sofern der Kunde Kaufmann ist, gilt Köln als Gerichtsstand.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Stand: Juni 2026
© Dienstleistungen Stefan Bartenbach